21. Oktober 2026
Ein Hund begleitet Sie viele Jahre. Wer sich in der Schweiz einen Hund anschaffen will, muss nicht nur die passende Rasse finden. Auch Pflichten wie Mikrochip, AMICUS-Registrierung, Hundesteuer und je nach Kanton eine Kurspflicht gehören dazu. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, was bei der Anschaffung eines Hundes zu tun ist und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.
Ein Hund passt zu Ihnen, wenn Sie über viele Jahre täglich mehrere Stunden Zeit, ein verlässliches Budget und eine Wohnsituation haben, die Hundehaltung erlaubt. Hunde sollten nicht lange allein gelassen werden. Sie sind am liebsten mit ihrem Menschen unterwegs.
Stellen Sie sich vor der Anschaffung ehrlich diese Fragen:
Wenn Sie eine dieser Fragen mit «Nein» beantworten, ist es besser, die Anschaffung zu verschieben. Das ist fairer als eine spätere Abgabe ins Tierheim.
Wählen Sie einen Hund nach Charakter, Bewegungsbedarf und ursprünglicher Aufgabe der Rasse, nicht nach dem Aussehen. Ein Hütehund braucht geistige Auslastung, ein Jagdhund einen sicheren Umgang mit seinem Jagdtrieb. Ob Rassehund oder Mischling, ob aus der Zucht oder aus dem Tierheim: Lassen Sie sich vor der Entscheidung beraten, wie die Bedürfnisse des Hundes zu Ihrem Alltag passen.
Bei manchen Rassen sind bestimmte körperliche und verhaltensbezogene Merkmale häufiger anzutreffen. Beispielsweise neigen manche Rassen zu typischen Erbkrankheiten, etwa Bandscheibenvorfälle bei kurzbeinigen Rassen oder Atemprobleme bei kurznasigen Hunden. Informieren Sie sich vor dem Kauf gezielt über die rassetypischen Gesundheitsrisiken, denn sie beeinflussen sowohl die Tierarztkosten als auch den Versicherungsschutz.
Die Schweiz hat keine nationale Liste verbotener Hunderassen. Die Kantone regeln das selbst. Einige Kantone wie zum Beispiel Zürich verbieten bestimmte Rassetypen oder stellen ihre Haltung unter Bewilligungspflicht. Prüfen Sie beim kantonalen Veterinäramt, ob Ihre Wunschrasse erlaubt ist, bevor Sie sich festlegen. Das gilt auch, wenn Sie später in einen anderen Kanton ziehen.
Holen Sie Ihren Hund nur bei seriösen Züchterinnen und Züchtern, bei Tierheimen oder bei anerkannten Tierschutzorganisationen, und lernen Sie ihn vor der Übernahme persönlich kennen.
Eine seriöse Zucht erkennen Sie an diesen Punkten:
Tierheimhunde sind meist schon abgeklärt, gechippt und registriert. Das Personal kennt ihren Charakter und kann Sie gut beraten. Auch für Hunde aus dem Tierschutz gelten die kantonalen Kurspflichten.
Für die Einfuhr gelten strenge Regeln des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG):
Bundesweit gelten Mikrochip und AMICUS-Registrierung als Pflicht. Hundesteuer, Kurspflicht, Haftpflicht und Rasselisten regeln Kantone und Gemeinden. Informieren Sie sich deshalb immer bei Ihrer Wohngemeinde und beim kantonalen Veterinäramt. Folgend eine kurze Übersicht über die Pflichten, wer es regelt und was gilt:
Das nationale Kursobligatorium (SKN) wurde Ende 2016 abgeschafft. Seither entscheiden die Kantone.
Als Hundehalterin oder Hundehalter haften Sie für Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt (Art. 56 OR). In mehreren Kantonen ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, oft mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Million. Häufig ist der Hund über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Prüfen Sie Ihre Police, und melden Sie den Hund dort an.
Hunde sind Rudeltiere. Sie brauchen täglich Kontakt zu Menschen, Auslauf im Freien und Beschäftigung. Die Tierschutzgesetzgebung schreibt keine genaue Höchstdauer fürs Alleinsein vor.
Die Kosten für einen Hund bestehen aus drei Teilen: Der einmaligen Anschaffung, den laufenden Ausgaben und unvorhergesehenen Tierarztrechnungen. Der dritte Teil wird am häufigsten unterschätzt. Schon eine einzige Operation kann mehrere tausend Franken kosten. Folgend ist eine Übersicht aus den häufigsten Kosten, der Regelmässigkeit und den ungefähren Preisen:
Richtwerte ohne Gewähr. Die tatsächlichen Kosten hängen von Grösse, Rasse, Alter und Wohnort ab.
Die Tarife für Tierärztinnen und Tierärzte sind in der Schweiz nicht staatlich geregelt. Jede Praxis legt ihre Preise selbst fest, und die Unterschiede zwischen Regionen und Kliniken sind gross. Zwei Fälle aus der wau-miau-Schadenpraxis zeigen, wie hoch die Kosten werden können:
Eine Hundeversicherung ist in der Schweiz freiwillig. Sie lohnt sich aber, weil es für Hunde keine Grundversicherung gibt und Sie alle Tierarztkosten sonst selbst tragen. Wichtig ist, sie früh abzuschliessen. Krankheiten, die vor Versicherungsbeginn bestanden oder erkennbar waren, sind nicht versichert.
Viele verwechseln die beiden Versicherungen. Sie decken aber ganz unterschiedliche Risiken ab:
Idealerweise haben Sie beides.
Warum der Zeitpunkt entscheidend ist:
wau-miau ist die Tierversicherung der Europäischen Reiseversicherung ERV. Die Hundeversicherung bietet:
Klären Sie Zeit, Budget, Wohnsituation und die Regeln Ihres Kantons. Melden Sie sich vor der Übernahme bei Ihrer Wohngemeinde, damit sie für Sie ein AMICUS- Konto eröffnet. In einigen Kantonen, zum Beispiel Zürich, müssen zudem Kurse besucht werden.
Die nationale Kurspflicht wurde Ende 2016 abgeschafft. Die Kantone regeln das selbst.
Bei wau-miau können gesunde Hunde ab einem Alter von drei Monaten versichert werden. Einmal aufgenommen, bleiben sie bis zum Lebensende (sofern Sie die Versicherung nicht künden) versichert.
Ja. Jeder Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert sein. Die Übernahme melden Sie innert 10 Tagen. Zusätzlich melden Sie den Hund bei Ihrer Wohngemeinde an, die auch die Hundesteuer erhebt.
In mehreren Kantonen ja, zum Beispiel in Zürich, Genf und Freiburg, oft mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Million. Häufig ist der Hund über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert, er muss dort aber angemeldet sein
Nein. Krankheiten und Beschwerden, die vor Versicherungsbeginn oder während der Karenzfrist aufgetreten sind oder erkennbar waren, sind nicht versichert. Deshalb lohnt sich ein früher Abschluss.
Die Hundesteuer legt die Wohngemeinde fest. Sie beträgt meist zwischen rund 100 und 200 Franken pro Jahr.
Nein, eine Kranken- und Unfallversicherung für Hunde ist freiwillig. Weil es für Tiere keine Grundversicherung gibt, tragen Halterinnen und Halter ohne Versicherung alle Tierarztkosten selbst.
Stand: September 2026. Regeln können sich ändern. Verbindliche Auskünfte geben Behörend wie Bund, Kanton und Gemeinde.