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Hund anschaffen in der Schweiz: Worauf Sie achten müssen

21. Oktober 2026

Ein Hund begleitet Sie viele Jahre. Wer sich in der Schweiz einen Hund anschaffen will, muss nicht nur die passende Rasse finden. Auch Pflichten wie Mikrochip, AMICUS-Registrierung, Hundesteuer und je nach Kanton eine Kurspflicht gehören dazu. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, was bei der Anschaffung eines Hundes zu tun ist und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.

 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mikrochip und AMICUS sind Pflicht: Jeder Hund in der Schweiz muss gechippt und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert sein.
  • Kurs- und Haftpflichtregeln sind kantonal geregelt: Im Kanton Zürich gilt zum Beispiel seit dem 1. Juni 2025 für alle neuen Hunde eine Kurspflicht und eine Hundehaftpflicht ist obligatorisch.
  • Tierarztkosten tragen Sie selbst: Für Hunde gibt es keine obligatorische Krankenversicherung, und die Tierarzttarife sind nicht staatlich geregelt.
  • Früh versichern lohnt sich: Krankheiten, die vor Versicherungsbeginn auftreten, sind nicht versichert. Deshalb ist der beste Zeitpunkt für eine Hundeversicherung direkt nach der Anschaffung des Hundes. Bei wau-miau können Sie Ihren Hund versichern, sobald er mindestens drei Monate alt.

 

Passt ein Hund zu Ihrem Leben?

Ein Hund passt zu Ihnen, wenn Sie über viele Jahre täglich mehrere Stunden Zeit, ein verlässliches Budget und eine Wohnsituation haben, die Hundehaltung erlaubt. Hunde sollten nicht lange allein gelassen werden. Sie sind am liebsten mit ihrem Menschen unterwegs.

Stellen Sie sich vor der Anschaffung ehrlich diese Fragen:

  • Zeit: Können Sie täglich spazieren, trainieren und sich beschäftigen, auch bei Regen, im Winter und im stressigen Berufsalltag?
  • Wohnung: Erlaubt Ihr Mietvertrag einen Hund? Klären Sie das schriftlich mit der Verwaltung.
  • Betreuung: Wer schaut zum Hund, wenn Sie krank sind, arbeiten oder in die Ferien fahren?
  • Familie: Sind alle im Haushalt einverstanden? Gibt es Allergien?
  • Lebensplanung: Passt ein Hund auch in fünf oder zehn Jahren noch zu Ihnen, etwa bei Umzug, Kindern oder Jobwechsel?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit «Nein» beantworten, ist es besser, die Anschaffung zu verschieben. Das ist fairer als eine spätere Abgabe ins Tierheim.

 

Welcher Hund passt zu Ihnen?

Wählen Sie einen Hund nach Charakter, Bewegungsbedarf und ursprünglicher Aufgabe der Rasse, nicht nach dem Aussehen. Ein Hütehund braucht geistige Auslastung, ein Jagdhund einen sicheren Umgang mit seinem Jagdtrieb. Ob Rassehund oder Mischling, ob aus der Zucht oder aus dem Tierheim: Lassen Sie sich vor der Entscheidung beraten, wie die Bedürfnisse des Hundes zu Ihrem Alltag passen.

 

Rassehund oder Mischling?

Bei manchen Rassen sind bestimmte körperliche und verhaltensbezogene Merkmale häufiger anzutreffen. Beispielsweise neigen manche Rassen zu typischen Erbkrankheiten, etwa Bandscheibenvorfälle bei kurzbeinigen Rassen oder Atemprobleme bei kurznasigen Hunden. Informieren Sie sich vor dem Kauf gezielt über die rassetypischen Gesundheitsrisiken, denn sie beeinflussen sowohl die Tierarztkosten als auch den Versicherungsschutz.

 

Kantonale Rasselisten beachten

Die Schweiz hat keine nationale Liste verbotener Hunderassen. Die Kantone regeln das selbst. Einige Kantone wie zum Beispiel Zürich verbieten bestimmte Rassetypen oder stellen ihre Haltung unter Bewilligungspflicht. Prüfen Sie beim kantonalen Veterinäramt, ob Ihre Wunschrasse erlaubt ist, bevor Sie sich festlegen. Das gilt auch, wenn Sie später in einen anderen Kanton ziehen.

 

Woher sollten Sie Ihren Hund holen?

Holen Sie Ihren Hund nur bei seriösen Züchterinnen und Züchtern, bei Tierheimen oder bei anerkannten Tierschutzorganisationen, und lernen Sie ihn vor der Übernahme persönlich kennen.

 

Seriöse Zucht erkennen

Eine seriöse Zucht erkennen Sie an diesen Punkten:

  • Sie dürfen die Zuchtstätte besuchen und das Muttertier mit den Welpen sehen.
  • Die Welpen sind gechippt, geimpft, entwurmt und in AMICUS registriert.
  • Die Züchterin oder der Züchter stellt Ihnen Fragen, statt nur zu verkaufen.
  • Es gibt einen schriftlichen Kaufvertrag.
  • Der Preis ist realistisch, und die Übergabe findet nicht auf einem Parkplatz statt.

 

Hund aus dem Tierheim

Tierheimhunde sind meist schon abgeklärt, gechippt und registriert. Das Personal kennt ihren Charakter und kann Sie gut beraten. Auch für Hunde aus dem Tierschutz gelten die kantonalen Kurspflichten.

 

Hund aus dem Ausland

Für die Einfuhr gelten strenge Regeln des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG):

  • Melden Sie Ihr Tier bei der Einreise in die Schweiz beim Zoll an und besorgen Sie vor der Einreise alle nötigen Dokumente für die Zollanmeldung.
  • Kupierte Hunde (mit gekürzten Ohren oder gekürzter Rute) dürfen nicht in die Schweiz eingeführt werden.
  • Nach der Einfuhr muss eine Schweizer Tierarztpraxis den Hund innert 10 Tagen kontrollieren und in AMICUS registrieren.
    Weiter Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (https://www.bazg.admin.ch/de/mit-hund-und-katze-in-die-schweiz).

 

Welche gesetzlichen Pflichten haben Hundehaltende in der Schweiz?

Bundesweit gelten Mikrochip und AMICUS-Registrierung als Pflicht. Hundesteuer, Kurspflicht, Haftpflicht und Rasselisten regeln Kantone und Gemeinden. Informieren Sie sich deshalb immer bei Ihrer Wohngemeinde und beim kantonalen Veterinäramt. Folgend eine kurze Übersicht über die Pflichten, wer es regelt und was gilt:

 

Übersicht über Pflichten
  • Mikrochip: Bund / Spätestens mit drei Monaten und vor der ersten Weitergabe, gesetzt durch zugelassene Tierärztinnen oder Tierärzten.
  • AMICUS-Registrierung: Bund / Meldung innert 10 Tagen für neue Hunde oder Halterwechsel.
  • Kurspflicht: Kanton / z. B. Zürich: Praxiskurs für alle neuen Hunde, Theoriekurs für Ersthundehaltende und Wiedereinsteigende.
  • Haftpflicht: Kanton / z. B. in Zürich (mind. CHF 1 Mio.)
  • Rasseverbote/Bewilligungen: Kanton / z. B. in Zürich
  • Anmeldung und Hundesteuer: Gemeinde / Betrag je nach Gemeinde, meist rund zwischen 100 bis 200 Franken pro Jahr

Mikrochip und AMICUS: So läuft die Registrierung

  1. Vor der Übernahme: Sie melden sich bei Ihrer Wohngemeinde. Die Gemeinde eröffnet Ihr AMICUS-Konto und Sie erhalten die Zugangsdaten per Post oder E-Mail.
  2. Ist der Hund aus der Schweiz, dann ist er bereits in AMICUS erfasst. Die bisherige Halterin oder der bisherige Halter überträgt ihn auf Ihr Konto.
  3. Ist der Hund aus dem Ausland, dann kontrolliert Ihre Tierarztpraxis den Chip und registriert den Hund in AMICUS.
  4. Später: Umzug, Halterwechsel oder Tod des Hundes melden Sie fristgerecht. Adressänderungen gehen in der Regel an die Gemeinde.

 

Kurspflicht: Kantonal unterschiedlich

Das nationale Kursobligatorium (SKN) wurde Ende 2016 abgeschafft. Seither entscheiden die Kantone.

 

Haftpflichtversicherung: In vielen Kantonen Pflicht

Als Hundehalterin oder Hundehalter haften Sie für Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt (Art. 56 OR). In mehreren Kantonen ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, oft mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Million. Häufig ist der Hund über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Prüfen Sie Ihre Police, und melden Sie den Hund dort an.

 

Tierschutz im Alltag

Hunde sind Rudeltiere. Sie brauchen täglich Kontakt zu Menschen, Auslauf im Freien und Beschäftigung. Die Tierschutzgesetzgebung schreibt keine genaue Höchstdauer fürs Alleinsein vor.

 

Was kostet ein Hund in der Schweiz?

Die Kosten für einen Hund bestehen aus drei Teilen: Der einmaligen Anschaffung, den laufenden Ausgaben und unvorhergesehenen Tierarztrechnungen. Der dritte Teil wird am häufigsten unterschätzt. Schon eine einzige Operation kann mehrere tausend Franken kosten. Folgend ist eine Übersicht aus den häufigsten Kosten, der Regelmässigkeit und den ungefähren Preisen:

 

Übersicht über Pflichten
  • Kaufpreis bzw. Schutzgebühr: einmalig / stark abhängig von Herkunft und Rasse
  • Erstausstattung (Leine, Geschirr, Napf, Bett, Transportbox): einmalig / ab ca. 250.–
  • Pflichtkurse (je nach Kanton): einmalig / je nach Anbieter
  • Futter: laufend / ca. 50 - 150.– pro Monat
  • Hundesteuer: laufend / ca. 100 - 200.– pro Jahr
  • Routine beim Tierarzt (Impfungen, Entwurmung, Check-up): laufend / mehrere Hundert Franken pro Jahr
  • Haftpflicht: laufend / oft in der Privathaftpflicht enthalten
  • Hundepension, Hundesitting: laufend / nach Bedarf
  • Unfall, Operation, chronische Krankheit: unvorgehersehen / schnell vierstellig

Richtwerte ohne Gewähr. Die tatsächlichen Kosten hängen von Grösse, Rasse, Alter und Wohnort ab.

 

Warum Tierarztkosten so unterschiedlich sind

Die Tarife für Tierärztinnen und Tierärzte sind in der Schweiz nicht staatlich geregelt. Jede Praxis legt ihre Preise selbst fest, und die Unterschiede zwischen Regionen und Kliniken sind gross. Zwei Fälle aus der wau-miau-Schadenpraxis zeigen, wie hoch die Kosten werden können:

  • Malia, Französische Bulldogge, 2-jährig: Ein akuter Bandscheibenvorfall machte eine Operation nötig. wau-miau übernahm CHF 4'870.–.
  • Akira, Mischling, 2-jährig: Nach Bissverletzungen und einer Blutvergiftung in den Ferien folgten eine Notoperation und ein mehrtägiger Klinikaufenthalt. wau-miau übernahm CHF 9'147.80.

 

Brauchen Sie eine Hundeversicherung?

Eine Hundeversicherung ist in der Schweiz freiwillig. Sie lohnt sich aber, weil es für Hunde keine Grundversicherung gibt und Sie alle Tierarztkosten sonst selbst tragen. Wichtig ist, sie früh abzuschliessen. Krankheiten, die vor Versicherungsbeginn bestanden oder erkennbar waren, sind nicht versichert.

 

Haftpflicht und Hundeversicherung: Der Unterschied

Viele verwechseln die beiden Versicherungen. Sie decken aber ganz unterschiedliche Risiken ab:

 

Haftpflichtversicherung
  • Deckt Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt / Bsp.: Ihr Hund beisst einen anderen Hund / Pflicht je nach Kanton unterschiedlich
Kranken- und Unfallversicherung
  • Deckt Tierarztkosten Ihres eigenen Hundes / Bsp.: Ihr Hund braucht eine Operation / ist freiwillig

Idealerweise haben Sie beides.

Warum der Zeitpunkt entscheidend ist:

  • Vorerkrankungen sind ausgeschlossen: Was vor Versicherungsbeginn auftritt, bleibt dauerhaft ungedeckt. Ein junger, gesunder Hund lässt sich am umfassendsten versichern.
  • Karenzfristen: Leistungen gibt es erst nach einer Wartezeit ab Versicherungsbeginn.
  • Die Prämie hängt vom Alter ab: Wer früh einsteigt, beginnt in der tiefsten Altersklasse.

 

So funktioniert die wau-miau Hundeversicherung

wau-miau ist die Tierversicherung der Europäischen Reiseversicherung ERV. Die Hundeversicherung bietet:

  • 90 Prozent Kostenübernahme bei Krankheit und Unfall, nach Abzug der Franchise
  • Unlimitierte Versicherungssumme für die Grundleistungen, ohne jährliche Obergrenze
  • Freie Tierarztwahl bei Tierärztinnen und Tierärzten, die Mitglied der Gesellschaft der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) sind
  • Vier Pakete von Basic bis Exclusive, je nach Paket mit Leistungen wie Komplementärmedizin, Erb- und Rassekrankheiten oder Telemedizin
  • Frei wählbare Franchise: CHF 250.–, 500.– oder 1'000.–
  • Aufnahme ab drei Monaten, sofern der Hund gesund ist
  • Karenzfristen: 10 Tage bei Unfall, 30 Tage bei Krankheit, 90 Tage bei erb- und rassebedingten Krankheiten
  • Prämie ab CHF 7.05 pro Monat im Paket Basic (Stand Juni 2026)

 

Häufige Fragen zur Hundeanschaffung in der Schweiz

Was muss ich tun, bevor ich einen Hund in der Schweiz anschaffe?

Klären Sie Zeit, Budget, Wohnsituation und die Regeln Ihres Kantons. Melden Sie sich vor der Übernahme bei Ihrer Wohngemeinde, damit sie für Sie ein AMICUS- Konto eröffnet. In einigen Kantonen, zum Beispiel Zürich, müssen zudem Kurse besucht werden.

Ist ein Hundekurs in der Schweiz obligatorisch?

Die nationale Kurspflicht wurde Ende 2016 abgeschafft. Die Kantone regeln das selbst.

Ab welchem Alter kann ich meinen Hund versichern?

Bei wau-miau können gesunde Hunde ab einem Alter von drei Monaten versichert werden. Einmal aufgenommen, bleiben sie bis zum Lebensende (sofern Sie die Versicherung nicht künden) versichert.

Muss ich meinen Hund in der Schweiz anmelden?

Ja. Jeder Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert sein. Die Übernahme melden Sie innert 10 Tagen. Zusätzlich melden Sie den Hund bei Ihrer Wohngemeinde an, die auch die Hundesteuer erhebt.

Ist eine Hundehaftpflichtversicherung obligatorisch?

In mehreren Kantonen ja, zum Beispiel in Zürich, Genf und Freiburg, oft mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Million. Häufig ist der Hund über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert, er muss dort aber angemeldet sein

Sind Vorerkrankungen in der Hundeversicherung gedeckt?

Nein. Krankheiten und Beschwerden, die vor Versicherungsbeginn oder während der Karenzfrist aufgetreten sind oder erkennbar waren, sind nicht versichert. Deshalb lohnt sich ein früher Abschluss.

Wie hoch ist die Hundesteuer in der Schweiz?

Die Hundesteuer legt die Wohngemeinde fest. Sie beträgt meist zwischen rund 100 und 200 Franken pro Jahr.

Ist eine Hundeversicherung in der Schweiz Pflicht?

Nein, eine Kranken- und Unfallversicherung für Hunde ist freiwillig. Weil es für Tiere keine Grundversicherung gibt, tragen Halterinnen und Halter ohne Versicherung alle Tierarztkosten selbst.

Stand: September 2026. Regeln können sich ändern. Verbindliche Auskünfte geben Behörend wie Bund, Kanton und Gemeinde.