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Tiere

Katzen­versicherung

Mit dem einzigartigen Versicherungs- und Dienstleistungspaket von wau-miau ermöglichen Sie Ihrem Stubentiger optimale medizinische Betreuung und sichern sich gegen hohe Kosten ab.
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Eine Katze sitzt auf einem Roboterstaubsauger.

Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick

Das einzigartige Versicherungs- und Dienstleistungspaket für Ihre Katze
01
Produktauswahl ganz nach Ihren Bedürfnissen
02
Kranken- und Unfallversicherung für das ganze Jahr
03
Umfassende Leistungen in Alternativ- und Komplementärmedizin
04
Exklusive Deckungen
05
Unlimitierte Versicherungssummen
06
Frei wählbarer Selbstbehalt
Leistungsübersicht
Versicherungssumme
Selbstbehalt: CHF 150.–, CHF 300.– oder CHF 600.–
Kostenübernahme
Grundleistungen
Tierärztliche Behandlungen & Medikamente
Diagnosetests & Radiologische Untersuchungen
Chirurgische Eingriffe
Aufenthalts- & Verpflegungskosten
Notfallzuschläge
Zusatzleistungen
Transport
Rehabilitation
Komplementär- / Alternativmedizin
Prävention
Zahnmedizin
Chemo- & Strahlentherapie
Erb- / Rassenkrankheiten
Euthanasie (Einschläfern), verschreibungspflichtiges Spezialfutter, Lost & Found Service
Monatsprämie*
Basic

Unlimitiert

Frei wählbar

90% der Kosten

(nach Abzug des jährlichen Selbstbehaltes)

max. CHF 200.– pro Kalenderjahr

ab CHF 4.90.–
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* Angaben in CHF. Die Prämien werden einmal jährlich in Rechnung gestellt. Weitere Infos zur Prämienentwicklung finden Sie unter «Weitere Informationen und Downloads».

Clever

Unlimitiert

Frei wählbar

90% der Kosten (nach Abzug des jährlichen Selbstbehaltes)

max. CHF 500.– pro Kalenderjahr

max. CHF 500.– pro Kalenderjahr

max. CHF 500.– pro Kalenderjahr

max. CHF 300.– pro Kalenderjahr

max. CHF 300.– pro Kalenderjahr

ab CHF 8.60.–
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* Angaben in CHF. Die Prämien werden einmal jährlich in Rechnung gestellt. Weitere Infos zur Prämienentwicklung finden Sie unter «Weitere Informationen und Downloads».

Optima

Unlimitiert

Frei wählbar

90% der Kosten (nach Abzug des jährlichen Selbstbehaltes)

max. CHF 800.– pro Kalenderjahr

max. 800.– pro Kalenderjahr

max. CHF 800.– pro Kalenderjahr

max. CHF 300.– pro Kalenderjahr

max. CHF 300.– pro Kalenderjahr

max. CHF 5'000.– pro Kalenderjahr

max. CHF 5'000.– pro Kalenderjahr

max. CHF 300.– pro Kalenderjahr (für alle Zusatzleistungen gesamthaft)

ab CHF 13.30.–
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* Angaben in CHF. Die Prämien werden einmal jährlich in Rechnung gestellt. Weitere Infos zur Prämienentwicklung finden Sie unter «Weitere Informationen und Downloads».

Weitere Informationen und Downloads

Gültigkeit

Wenn Ihr Tier gesund und älter als 3 Monate ist, freuen wir uns, es in die Versicherung aufzunehmen. Einmal aufgenommen, kann Ihr Liebling bis zu seinem Lebensende versichert bleiben. Die wau-miau Haustierversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Tierarztwahl

Die freie Wahl eines Tierarztes ist bei wau-miau gewährleistet. ERV anerkennt praktizierende Tierärzte mit eidgenössischem Diplom oder Therapeuten mit gleichwertigem Diplom. Zudem müssen sie folgenden Vereinen / Verbänden angehören:

Tierärzte
Mitglieder der "Gesellschaft der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte" (GST)

Therapeuten
Keine spezielle Anerkennung erforderlich

Rechtliche Hinweise

Maximale Versicherungssummen und Prämien in CHF. Sämtliche Prämien verstehen sich inkl. eidg. Stempelsteuer. Stand März 2022. Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten.

Massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) E470-03.22.

Prämienentwicklung

Aufgrund von steigenden Gesundheitskosten im Alter passt sich die Prämie im Verlaufe der Jahre an. Die Anpassung der Prämie an die nächsthöhere Altersklasse erfolgt, wenn Ihr Tier den dritten, fünften, siebten, neunten und elften Geburtstag erreicht hat. Eine Prämienübersicht finden Sie hier.

Karenzfrist

Die Karenzfrist ist die Zeitspanne, nach Beginn der Versicherung, während der die Leistungen nicht gewährt werden. Die wau-miau Versicherung kennt folgende Karenzfristen:

  1. Unfall: 10 Tage nach Versicherungsbeginn
  2. Krankheit: 30 Tage nach Versicherungsbeginn
  3. Chronische Krankheit: 90 Tage nach Versicherungsbeginn
  4. Erb- und / oder rassenbedingte Krankheiten: 90 Tage nach Versicherungsbeginn

Weitere Informationen zum Thema Karenzfrist finden Sie in unseren AVB.